Zoll


Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) und Mobiltelefone können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr und der Betrieb von Satellitentelefonen wie von auch Drohnen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.

Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

Heimtiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen sind eine Tollwutimpfung sowie eine ärztliche Bescheinigung aus dem Ausfuhrland in englischer Sprache vorgeschrieben, in dem die Gesundheit des Tieres bescheinigt wird. Der Europäische Heimtierausweis, der die lückenlose Impfung des Tieres bescheinigt, erleichtert den Import. Quarantäne ist bisher nicht gefordert worden.

Hinweis
Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.