Ausweisdokumente
Kroatien ist Mitgliedsland der Europäischen Union. Es gelten Vorschriften bezüglich der mitzuführenden Ausweis-Dokumente, wie sie in der EU üblich sind. Da jedoch Kroatien bisher noch kein Mitgliedstaat des „Schengen Abkommen“ ist, das insbesondere den Grenzübertritt regelt, sind besondere Regelungen zu beachten. Die EU hat jedoch inzwischen entschieden, dass Kroatien ab dem 1. Januar 2023 dem Schengen Abkommen beitreten darf. Die darin vereinbarten Regelungen kommen dann voll zur Geltung. Die Personenkontrollen an den Grenzen zwischen Kroatien und anderen Schengen-Staaten werden dann aufgehoben. Für Grenzübertritte aus Ländern, die nicht zum Schengener Abkommen beigetreten sind, nach Kroatien gelten weiter die bisherigen Bestimmungen.
Dazu gehört, dass an der slowenisch-kroatischen Grenze unverändert strikte Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Auch nach dem 1.01.2023 – auch grundsätzlich zur Legitimation – müssen für Kroatien Ausweisdokumente mit geführt werden. Hierbei kann es sich um einen Reisepass handeln, der noch mindestens bis zum Ende Ihres Aufenthaltes im Land gültig ist. Die Ausreise ist mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich! Sollte Ihr aktueller Reisepass diesen Anforderungen nicht genügen und der neu zu beantragende Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor der Reise ausgestellt werden können, ist die Einreise auch mit einem vorläufigen Reisepass möglich. Es ist aber auch die Einreise mit einem normalen Personalausweis ist möglich. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Kinder benötigen zur Einreise ein eigenes Ausweisdokument, etwa einen Kinderreisepass mit Foto.
Visum / Einreisebestimmungen
Für Kroatien ist kein Visum erforderlich. Ein Aufenthalt muss von EU-Bürgern den örtlichen Behörden angezeigt werden, sofern dieser länger als 90 Tage dauern soll. Dies muss spätestens acht Tage nach Ablauf der ersten 90 Tage im Land erfolgen. Ein längerer, bis zu fünf Jahre erlaubter Aufenthalt ist nur dann legal, wenn ein von den kroatischen Behörden erstellter, biometrische Aufenthaltsausweis vorgelegt werden kann.
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