Ausweisdokumente:
Für die Einreise nach Marokko benötigen Sie natürlich entsprechende Ausweisdokumente. Hierbei muss es sich um einen Reisepass handeln, der noch bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Die Ausreise ist mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich! Sollte Ihr aktueller Reisepass diesen Anforderungen nicht genügen und der neu zu beantragende Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor der Reise ausgestellt werden können, ist die Einreise auch mit einem vorläufigen Reisepass möglich.
Die Einreise mit einem normalen Personalausweis ist nicht möglich. Kann nur ein Personalausweis vorgelegt werden, wird auch ein vor Ort durch die Botschaft ausgestellter Passersatz nicht akzeptiert. Die Einreise wird verweigert.
Kinder benötigen zur Einreise ein eigenes Ausweisdokument, etwa einen Kinderreisepass mit Foto. Minderjährige, die nicht in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters reisen, benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten, eine Kopie des Reisepasses dieses gesetzlichen Vertreters sowie eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde.
Visum / Einreisebestimmungen:
Sofern Sie sich nicht länger als 90 Tage in Marokko aufhalten wollen, ist kein Visum erforderlich. Sollten Sie sich kurzfristig für einen längeren Aufenthalt entscheiden, müssen Sie bei der Ausländerpolizei einen entsprechenden Antrag stellen, der kritisch geprüft wird.