Es dürfen maximal 2.000 MAD (Marokkanische Dirham) in bar eingeführt werden (ca. 190 €, Stand 06/2025). Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig.
Die gleiche Höchstgrenze von 2.000 MAD gilt für die Einfuhr von Waren für nicht-kommerzielle Zwecke. Alle über diesen Freibetrag hinausgehenden Waren müssen ausnahmslos angemeldet und verzollt werden. Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen, muss dieses in jedem Fall auch wieder ausgeführt werden. Die Ausreise ohne dieses Fahrzeug wird verweigert und führt zu Zollstrafen. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Land einen Unfall hatten oder das Fahrzeug verkauft haben und deshalb nicht mitnehmen.
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln, Drogen oder pornografischen Erzeugnissen ist verboten.
Weitere Informationen können der Internetseite des marokkanischen Zoll entnommen werden.