Zoll


Zollbestimmungen Armenien:

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.

Einreise mit eigenem Fahrzeug
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und eine Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei der Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann.
 

Zollbestimmungen Georgien:

Größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Bargeld muss ab einem Wert von 30.000 GEL (entspricht ca. 9.500 Euro) deklariert werden.

Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit vorläufigem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien im Herbst 2014 wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren / Zigarillos) und Alkohol (max. 4 Liter). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig fünf oder zwölf Prozent.

Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.

Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente.

Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.

Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z. B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.

Einreise mit dem PKW
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend Geldbußen.

Seit März 2018 unterliegen vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z. B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken, sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen - inklusive interaktiver Karte -  wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center verfügbar.

Hinweis
Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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