Informationen über die Zollbestimmungen für Reisen nach Laos


Für die Einfuhr von Devisen, wie zum Bespiel US-Dollar, gelten keinerlei Beschränkungen. Beträge über 10.000 US-Dollar (bzw. der Gegenwert in anderen Devisen wie Euro, etc.) muss bei der Einreise angegeben werden. Die Ein- und Ausfuhr der laotischen Landeswährung KIP ist verboten

Die Ausfuhr von Buddha-Figuren ist grundsätzlich untersagt. Antiquitäten jeglicher Qualität müssen vom Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office) genehmigt werden. Weitere Informationen können bei der Botschaft von Laos in Deutschland erfragt werden: www.laos-botschaft.de

Zollbestimmungen für die Einfuhr von Waren nach Deutschland finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls, www.zoll.de.