COVID-19

Wegen der weltweit unterschiedlichen Situation und den länderspezifisch jeweils individuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 können wir an dieser Stelle keine verbindlichen Aussagen bezüglich Einreisevorschriften und / oder Quarantänemaßnahmen machen. Da der Pandemieverlauf nicht vorhersehbar ist, können sich diese ggf. innerhalb kürzester Zeit ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb in jedem Fall zeitnah vor Reiseantritt nochmals selbst zur aktuellen Covid-19-Situation in Ihrem Reiseland und den dort mit der Pandemie verbundenen Vorschriften. Dies gilt insbesondere auch für von uns bestätigte Buchungen von Reisen, die nicht unmittelbar nach Buchungsbestätigung angetreten werden.
 

Bestimmungen für die Einreise nach Kroatien und Slowenien

Ausweisdokumente
Kroatien ist Mitgliedsland der Europäischen Union. Es gelten Vorschriften bezüglich der mitzuführenden Ausweis-Dokumente, wie sie in der EU üblich sind. Da jedoch Kroatien bisher noch kein Mitgliedstaat des „Schengen Abkommen“ ist, das insbesondere den Grenzübertritt regelt, sind besondere Regelungen zu beachten. Die EU hat jedoch inzwischen entschieden, dass Kroatien ab dem 1. Januar 2023 dem Schengen Abkommen beitreten darf. Die darin vereinbarten Regelungen kommen dann voll zur Geltung. Die Personenkontrollen an den Grenzen zwischen Kroatien und anderen Schengen-Staaten werden dann aufgehoben. Für Grenzübertritte aus Ländern, die nicht zum Schengener Abkommen beigetreten sind, nach Kroatien gelten weiter die bisherigen Bestimmungen.

Dazu gehört, dass an der slowenisch-kroatischen Grenze unverändert strikte Grenzkontrollen durchgeführt werden.

Auch nach dem 1.01.2023  – auch grundsätzlich zur Legitimation – müssen für Kroatien Ausweisdokumente mit geführt werden. Hierbei kann es sich um einen Reisepass handeln, der noch mindestens bis zum Ende Ihres Aufenthaltes im Land gültig ist. Die Ausreise ist mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich! Sollte Ihr aktueller Reisepass diesen Anforderungen nicht genügen und der neu zu beantragende Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor der Reise ausgestellt werden können, ist die Einreise auch mit einem vorläufigen Reisepass möglich. Es ist aber auch die Einreise mit einem normalen Personalausweis ist möglich. Ein vorläufiger Personalausweis wird ebenfalls akzeptiert. Kinder benötigen zur Einreise ein eigenes Ausweisdokument, etwa einen Kinderreisepass mit Foto.

Visum / Einreisebestimmungen
Für Kroatien ist kein Visum erforderlich. Ein Aufenthalt muss von EU-Bürgern den örtlichen Behörden angezeigt werden, sofern dieser länger als 90 Tage dauern soll. Dies muss spätestens acht Tage nach Ablauf der ersten 90 Tage im Land erfolgen. Ein längerer, bis zu fünf Jahre erlaubter Aufenthalt ist nur dann legal, wenn ein von den kroatischen Behörden erstellter, biometrische Aufenthaltsausweis vorgelegt werden kann.