Informationen über die Zollbestimmungen für Marokko Reisen

Achtung bei der Einfuhr von Geld. Die marokkanische Währung Dirham darf nur im Land eingetauscht und deshalb nicht ein- oder ausgeführt werden. Allgemein wird jedoch die Ein- oder Ausfuhr von maximal 1.000 Dirham (ca. 108 Euro, Stand Sept. 2021) akzeptiert. Wenn Sie bei der Einreise Devisen im Gegenwert von mehr als 100.000 Dirham mit sich führen, sind diese deklarationspflichtig.

Jagdgewehre und Munition dürfen nur mit einer Sondergenehmigung eingeführt werden. Flugdrohnen sind verboten. Ansonsten ist die Einfuhr von 200 gr. Tabak, 1 Liter Spirituosen, 1 Liter Wein, 150 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette erlaubt. Mitgeführte Geschenke dürfen einen Wert von 2.000 Dirham nicht überschreiten.

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln, Drogen oder pornografischen Erzeugnissen ist verboten.

Weitere Informationen können der Internetseite des marokkanischen Zoll entnommen werden.