COVID-19

Wegen der weltweit unterschiedlichen Situation und den länderspezifisch jeweils individuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 können wir an dieser Stelle keine verbindlichen Aussagen bezüglich Einreisevorschriften und / oder Quarantänemaßnahmen machen. Da der Pandemieverlauf nicht vorhersehbar ist, können sich diese ggf. innerhalb kürzester Zeit ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb in jedem Fall zeitnah vor Reiseantritt nochmals selbst zur aktuellen Covid-19-Situation in Ihrem Reiseland und den dort mit der Pandemie verbundenen Vorschriften. Dies gilt insbesondere auch für von uns bestätigte Buchungen von Reisen, die nicht unmittelbar nach Buchungsbestätigung angetreten werden.
 

Bestimmungen für die Einreise nach Marokko

Ausweisdokumente:
Für die Einreise nach Marokko benötigen Sie natürlich entsprechende Ausweisdokumente. Hierbei muss es sich um einen Reisepass handeln, der noch mindestens bis zum Ende Ihres Aufenthaltes im Land gültig ist. Die Ausreise ist mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich! Sollte Ihr aktueller Reisepass diesen Anforderungen nicht genügen und der neu zu beantragende Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor der Reise ausgestellt werden können, ist die Einreise auch mit einem vorläufigen Reisepass möglich.

Die Einreise mit einem normalen Personalausweis ist nicht möglich. Kann nur ein Personalausweis vorgelegt werden, wird auch ein vor Ort durch die Botschaft ausgestellter Passersatz nicht akzeptiert. Die Einreise wird verweigert.

Kinder benötigen zur Einreise ein eigenes Ausweisdokument, etwa einen Kinderreisepass mit Foto.

Visum / Einreisebestimmungen:
Sofern Sie sich nicht länger als 90 Tage in Marokko aufhalten wollen, ist kein Visum erforderlich. Sollten Sie sich kurzfristig für einen längeren Aufenthalt entscheiden, müssen Sie bei der Ausländerpolizei einen entsprechenden Antrag stellen, der kritisch geprüft wird.