Zoll


Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren.
Nähere Auskünfte finden sich auf der Webseite des mexikanischen Zolls (https://www.sat.gob.mx/personas).

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls (http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html) finden oder dort telefonisch erfragen.