Informationen über die Zollbestimmungen bei Indonesien Reisen

Bei der Einreise nach Indonesien muss eine elektronische Zollerklärung abgegeben werden. 

Sie müssen damit rechnen, dass am Zoll sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise genau kontrolliert wird. Persönliche Gegenstände dürfen zollfrei in den üblichen Mengen eingeführt werden, müssen jedoch teilweise angemeldet werden. Dies gilt vor allem für Mobiltelefone, Laptops, Kameras oder Sportausrüstung. Es kann vorkommen, dass der Zoll bei der Ausreise überprüft, ob angemeldete Geräte wieder mitgenommen werden.

Waffen, Munition, pornografische Erzeugnisse und alle Arten von Lebensmitteln dürfen nicht eingeführt werden. Persönliche Medikamente dürfen nur in Mengen für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Bei betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka muss der persönliches Bedarf durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nachgewiesen werden. Die Einfuhr oder der Besitz von Drogen ist selbst in geringen Mengen streng verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Bei Drogenhandel droht in Indonesien die Todesstrafe.

Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln im Gegenwert von mehr als 100 Mio. IDR (ca. 5.300 Euro, Stand 06/2005) muss dem Zoll bei Einreise gemeldet werden. Ohne die vorgeschriebene Anmeldung drohen Geldstrafen bis zu 300 Mio. IDR.

Die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln im Gegenwert von mehr als 100 Mio. IDR ist nur mit vorheriger Genehmigung der indonesischen Zentralbank erlaubt.