Informationen über die Zollbestimmungen bei Indonesien Reisen

Sie müssen damit rechnen, dass am Zoll sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise genau kontrolliert wird. Persönliche Gegenstände dürfen zollfrei in den üblichen Mengen eingeführt werden, müssen jedoch teilweise angemeldet werden. Dies gilt vor allem für Mobiltelefone, Laptops, Kameras oder Sportausrüstung. Es kann vorkommen, dass der Zoll bei der Ausreise überprüft, ob angemeldete Geräte wieder mitgenommen werden.

Waffen, Munition, pornografische Erzeugnisse und alle Arten von Lebensmitteln dürfen nicht eingeführt werden. Persönliche Medikamente dürfen nur in Mengen für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Die Einfuhr oder der Besitz von Drogen ist selbst in geringen Mengen streng verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Bei Drogenhandel droht in Indonesien die Todesstrafe.

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Rupiah (IDR) ist auf 5 Millionen Rupiah (entspricht ungefähr 300 € – Stand: 9/2021) begrenzt. Wenn Umtauschbelege vorgelegt werden können, kann vor der Ausreise zurückgewechselt werden. Bargeld im Gegenwert von mehr als 100 Millionen Indonesischen Rupiah in Fremdwährung muss bei der Einreise angegeben werden. Sofern Fremdwährung im Gegenwert von mehr als 100 Mio. Rupiah ausgeführt werden soll, ist dafür die Genehmigung der indonesischen Zentralbank erforderlich.